TÄTIGKEITEN

IP STRATEGIE

Wir entwickeln und implementieren IP-Strategien, die auf die geschäftlichen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind. Mit Martin Herzogs Hintergrund in der Unternehmensberatung wurden mehrere Patentstrategie-Tools entwickelt und zum Nutzen unserer Mandanten umfassend eingesetzt. Eines davon dient der Innovationsförderung durch den Einsatz modernster Big-Data basierter Patentanalysen, die Maschinenlernen und Künstliche Intelligenz nutzen. Dieses Instrument wurde gemeinsam mit ip-search des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum, insbesondere mit Herrn Dr. Jochen Spuck, entwickelt und mit Ihm als CTO von EconSight eingesetzt und weiterentwickelt.

Ausarbeitung, Anmeldung und Erteilungsverfahren

Die gründliche Kenntnis Ihrer Technologie und Ihres Unternehmens ist für Ihre gewerblichen Schutzrechte, wie Marken, Geschmacksmuster und insbesondere Ihre Patentanmeldungen und Patente, von entscheidender Bedeutung. Betrachten Sie uns daher als Teil Ihres internen Teams, wenn Sie Ihre Geschäfts- und IP-Strategie mit uns erfolgreich umsetzen.

Wir decken alle Phasen ab, vom Invention Harvesting über die Ausarbeitung und Einreichung von Erfindungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie beim Europäischen Patentamt (EPA) bis hin zur Verwaltung und Weiterentwicklung Ihres Patentportfolios in engem Kontakt mit Ihnen. Wir begleiten Sie durch den Patentprozess und beraten Sie stets, wie Sie kosten- und qualitätsoptimiert vorgehen können.

Die Erlangung von Schutzrechten rund um den Globus erfordert ein weltweites Netzwerk der richtigen Partner. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass der Schutz geistigen Eigentums ein aufwändiges Unterfangen ist, doch durch ein verantwortungsbewusstes Fallmanagement können zahlreiche Kosten ohne Qualitätseinbußen vermieden oder minimiert werden. Wir arbeiten eng mit einer Vielzahl von ausländischen Patentanwälten zusammen, mit denen wir seit vielen Jahren kooperieren und wissen daher, dass wir hohe Qualität zu vertretbaren Kosten anbieten können.

Einsprüche, Nichtigkeitsverfahren und Beschwerden

Diese Verfahren sind sehr komplex und erfordern spezifische Beratung und Strategien, die auf langjähriger Erfahrung beruhen.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in mündlichen Verfahren. Unsere Patentanwälte sind sehr versiert in Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Bundespatentgericht (BPatG).

Verfahren nach der Erteilung von Schutzrechten, insbesondere Patente, gehören zu unseren Spezialgebieten. Vor allem Ansgar Hakvoort und Martin Herzog verfügen mit jeweils mehr als 100 Einsprüchen bzw. Nichtigkeitsklagen über große einschlägige Erfahrung in diesen Verfahren.

Verletzungsverfahren

Da bei den Patentstreitkammern des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Düsseldorf die meisten Patentstreitigkeiten in Deutschland und vielleicht auch in Europa anhängig sind, beraten wir deutsche und internationale Mandanten von unserem Büro in Düsseldorf aus. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit führenden Rechtsanwälten aus IP-Kanzleien. Die Patentanwälte von Herzog IP konzentriert sich dabei auf die technisch-patentrechtlichen Fragen in Gerichtsverfahren, wie einstweiligen Verfügungsverfahren, Unterlassungsverfahren und Verletzungsverfahren.

Unser Team, insbesondere Ansgar Hakvoort und Martin Herzog mit ihrem LL.M. im europäischen gewerblichen Rechtsschutz, verfügt über die Kompetenz sowie rund zwei Jahrzehnte Erfahrung in Patentstreitsachen in Deutschland mit oft grenzüberschreitendem Bezug.

UPC

Herzog IP betrachtet das Einheitliche Europäische Patentgericht (UPC) als Quantensprung in der europaweiten Durchsetzung von Einheitspatenten in Patentstreitigkeiten. Durch Vorlesungen am CEIPI (Centre d’Études Internationales de la Propriété Intellectuelle, Université de Strasbourg), für das DESU in Patentstreitigkeiten in Europa von CEIPI versucht Martin Herzog einen kleinen Beitrag zum Erfolg des UPC zu leisten. Mit Ansgar Hakvoort und Martin Herzog als LL.M. in European Intellectual Property der FernUniversität Hagen und Ingo Neuner und Martin Herzog mit einem DESU in Patent Litigation in Europe from CEIPI sind die Patentanwälte unserer Kanzlei für das UPC besonders qualifiziert.

Gutachten

Wir erarbeiten Rechtsgutachten zu Patent- und anderen IP-Rechtsfragen. Wir ermöglichen die geschäftlichen Aktivitäten unserer Mandanten, angefangen von der Positionierung auf der Basis von großen Datentools über Color-Code-Gutachten bis hin zur komplexen Freedom-to-Operate (FTO)-Gutachtenarbeit. Darüber hinaus unterstützen wir M&A-Angelegenheiten bei IP-Due-Diligences mit unseren IP-Kompetenzen und Erfahrungen.

SPC

Aufgrund unseres starken Pharmahintergrunds sind wir sehr erfahren in der Beantragung und Verfolgung von SPC-Anmeldungen in Deutschland. Unsere Tätigkeit bezieht sich auch auf Fälle nach der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 über SPC sowie der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 über Arzneimittel für seltene Leiden im Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG) einschließlich Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

IP-Management

Präzision, Routine und Effizienz bei der Verwaltung von Rechten des geistigen Eigentums und Patenten sind für ein gut gemanagtes und qualitativ hochwertiges IP-Portfolio von grundlegender Bedeutung. Unser hochqualifiziertes und erfahrenes Team aus Patentanwaltsfachangestellten setzt viele Jahrzehnte Erfahrung zum Nutzen der IP-Portfolios unserer Mandanten ein.

Wir bearbeiten alle Aspekte der Patent-, Marken- und Designformalitäten im Zusammenhang mit der Anmeldung von Patenten, Marken und Designs und bieten gleichzeitig eine Vielzahl anderer Verwaltungsdienstleistungen im Bereich des geistigen Eigentums an. Wir können Sie vor Ort unterstützen oder Ihnen Fernsupport anbieten. Unsere Dienstleistungen können vorübergehend in Anspruch genommen werden, um Ihnen in Zeiten hoher Arbeitsbelastung – wie der Integration größerer erworbener IP-Portfolios – zu unterstützen und gleichzeitig die Qualität Ihrer IP-Verwaltung zu gewährleisten.

Verträge

Lizenz- sowie Forschungs- und Entwicklungsverträge, ebenso wie andere technologiebezogene Verträge spielen in technologieorientierten Unternehmen eine wichtige Rolle. Sie bilden oft den Kern wichtiger Projekte, sei es in Forschungs- und Entwicklungskooperationen oder in Fragen des geistigen Eigentums wie Urheber-, Design-, Marken- und Patentrecht. Darüber hinaus wird es immer wichtiger, Know-how durch IP-Lizenzen zu schützen, um sowohl das eigene geistige Eigentum schützen als auch die Möglichkeit der Nutzung von Know-how oder geistigen Eigentumsrechten Dritter nutzen zu dürfen.

In enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwanwälten unterstützen unsere Patentanwälte die Mandanten bei der Vorbereitung, Überprüfung, Optimierung und Verhandlung von Lizenzverträgen oder anderen Verträgen, die die Lizenzierung von geistigem Eigentum betreffen, beispielsweise Kooperationsverträge, Kaufverträge zu geistigem Eigentum und Forschungs- und Entwicklungsverträge. Dies gilt auch für M&A-Projekte.

ARBEITNEHMERERFINDERRECHT

Ingo Neuner und Martin Herzog verfügen aufgrund ihrer Tätigkeit als interne Patentanwälte in Großunternehmen über umfangreiche Erfahrungen im deutschen Arbeitnehmererfinderrecht, insbesondere mit Anreiz- und Vergütungssystemen und Schiedsstellenverfahren.